Allgemeine Geschäftsbedingungen
Es ist unser
Bestreben, alle unsere Kunden zu ihrer vollsten Zufriedenheit zu bedienen. Dazu
gehören auch unsere fairen Geschäftsbedingungen.
Sollte es Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen geben, können sie sich an
info@dmacktyres.ch wenden.
1. Preise
Die in den Katalogen und Listen aufgeführten Preise sind nicht verbindlich.
Offertpreise haben eine Gültigkeit von 30 Tagen. Preise in provisorischen,
nicht rückbestätigten Auftragsbestätigungen sind während 60 Tagen verbindlich.
Bei später erfolgter Rückbestätigung behalten wir uns das Recht vor,
Preisanpassungen vorzunehmen. Die MWST ist in den Offerten und
Auftragsbestätigungen inkludiert.
2. Änderungen
bestätigter Aufträge
Änderungen oder Stornierungen bei bereits bestätigten Aufträgen sind nur bei
Lagerartikeln möglich und müssen innert sieben Tagen schriftlich gemeldet
werden. Alle Artikel, welche speziell für Sie bestellt wurden, können nicht
mehr geändert oder annulliert werden.
3. Verpackung
Fremdes Packmaterial, z.B. bei Lieferungen direkt ab Fabrik, wird zu den
Werkskonditionen verrechnet.
4. Lieferung /
Abholung
Die Lieferung erfolgt per Kurier ans Domizil. Der
Transportkostenanteil wird auf der Auftragsbestätigung separat
ausgewiesen. Für die Entsorgung der Paletten/Verpackung ist der
Warenempfänger
zuständig. DMACK Tyres Schweiz bemüht sich um die Einhaltung der
Liefertermine, die Angabe der Liefertermine erfolgt jedoch
unverbindlich.
Jegliche Schadenersatzforderungen aufgrund Nichteinhaltung von
Lieferterminen
werden abgelehnt. Auf Wunsch kann die Ware teilweise
nach Absprache abgeholt werden. Bitte kommunizieren Sie eine allfällige
Abholung bei der Auftragserteilung. Bitte beachten Sie, dass wir kein
Grosswarenlager führen und daher Abholungen nur teilweise möglich sind.
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware unsere Betriebsräume
verlässt,
auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
5. Kontrolle der
Ware
Der Käufer hat die Ware unmittelbar nach der Übernahme zu prüfen. Allfällige
Transportschäden sind sofort dem Überbringer mitzuteilen. Weiter muss eine
sofortige, schriftliche Meldung an DMACK Tyres Schweiz erfolgen. Andere
Beanstandungen wie z.B. Fehllieferungen sind schriftlich innerhalb von fünf
Tagen nach Erhalt der Ware anzubringen.
6. Gewährleistung
Wir sind nicht der Hersteller der von
uns gelieferten Ware. Bei Ansprüchen gemäss OR Art 192 werden nur auf
äusserliche von DMACK Tyers Schweiz geprüfte Mängel übernommen.
Material- oder Konstruktionsmängel sowie vom Käufer als unsachgemäss
behandelte Waren entziehen sich der Gewährleistung von DMACK Tyers
Schweiz. Bei Material- und Konstruktionsmängel werde die Angaben des
Herstellers dem Kunden zur Verfügung gestellt. Motorsportreifen sind
aufgrund ihrer vorwiegender Verwendung im Rennsport nach dem ersten
einsetzten nicht mehr garantiefähig. Einer Rücknahme ist nur bedingt
möglich. Der Kunde ist für den sachgerechten Einsatz der Ware
verantwortlich. Die empfohlenen Felgengrössen sind ein zu halten.
Modifikationen von Kunden an der Ware bedeuten einen umgehenden
Gewährleistungsverlust.
Mängel, die bei sofortiger Überprüfung nicht erkennbar sind, müssen sofort nach
ihrer Feststellung, spätestens aber 12 Monate ab Versandtag, schriftlich an die
DMACK Tyres Schweiz gemeldet werden. Nach Ablauf dieser Garantiefrist wird jede
Haftung abgelehnt. Die Garantieleistung ist beschränkt auf die kostenlose
Behebung der Mängel, wobei DMACK Tyres Schweiz oder der Hersteller
entscheidet, ob das beanstandete Produkt ersetzt, ein Preisnachlass gewährt
oder der Preis zurückerstattet wird. Die Garantie beschränkt sich auf das
beanstandete Produkt, allfällige Kosten für den Ein- und Ausbau werden
abgelehnt. Jede weitergehende Gewährleistung sowie Haftung für alle weiteren,
direkten oder indirekten Schäden ist ausgeschlossen. Insbesondere sind Schäden,
die durch natürliche Abnützung, unsachgemässe Behandlung, Unachtsamkeit oder
aus Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs DMACK Tyres Schweiz
entstehen, von der Garantie ausgeschlossen. Jegliche Beanstandungen nach dem
Montieren werden abgelehnt. Aufgrund der Eigenart des
Fabrikationsprozesses bei Motorsportartikeln kann für die genaue Einhaltung
der Masse und Gewichte keine Garantie übernommen werden. Alle Angaben in
Offerten, Katalogen, Listen und Massskizzen sind daher unverbindlich. Kleine
Mängel, welche die Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigen, können deshalb
nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für unbedeutende Produktabweichungen.
7.
Retoursendungen
Retournierungen setzen unser vorgängiges, schriftliches Einverständnis voraus.
Eine Rücknahme ist zudem nur bei originalverpackten Lagerartikeln möglich und
diese werden nur zu 80% gutgeschrieben. Bei Lieferungen, welche länger als zwei
Monate zurückliegen, beschädigten oder gebrauchten Artikeln sind Retouren nicht
mehr möglich.
8. Zahlungen
Kunden werden auf ihre Kreditwürdigkeit geprüft und die
Zahlungsmodalitäten
entsprechend angepasst. Je nach Höhe des Auftrages erlaubt sich DMACK
Tyres Schweiz, Anzahlungen in Rechnung zu stellen. Alle Fakturen
(Anzahlungsrechnungen, Vorauszahlungsrechnungen, Schlussrechnungen) sind
innert
10 Tagen rein netto zu begleichen. Alle Zahlungen haben durch Bank-,
Postüberweisung,
per PayPal oder in bar an die Geschäftskasse zu erfolgen. Andere
Zahlungsarten
sind ausgeschlossen. Alle Rechnungen verfallen 10 Tage nach
Rechnungsdatum. Die
Überschreitung der Zahlungstermine zieht den Entzug des Kredites
mit sich. Bei Nichteinhaltung der Zahlfrist tritt ohne Mahnung der Verzug ein
und die Forderung muss zu 7 % verzinst werden.
9.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware sowie zu Testzwecken abgegebene Ware bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von DMACK Tyres Schweiz. Der Käufer ist
verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutze
des Eigentums der DMACK Tyres Schweiz erforderlich sind, mitzuwirken.
Insbesondere ermächtigt er DMACK Tyres Schweiz mit Abschluss des
Vertrages
auf seine Kosten die Eintragung des Eigentumsvorbehalts in öffentlichen
Registern gemäss den gesetzlichen Vorschriften vorzunehmen und alle
diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.
10.
Rücktrittsrecht
Veränderungen in den Verhältnissen des Käufers wie Zahlungsverzug,
Zahlungsschwierigkeiten, Zahlungseinstellung sowie die Einleitung von
bedeutenden Betreibungen, die Führung von grösseren Prozessen usw. berechtigen
zum sofortigen Rücktritt von allfälligen Lieferverpflichtungen. Allfällige
Guthaben der DMACK Tyres Schweiz werden sofort zur Zahlung fällig. Wir sind zum
Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferschwierigkeiten dadurch auftreten,
dass die Ware vom Vorlieferer nicht oder nicht innert nützlicher Frist bezogen
werden kann. Im Falle unseres Rücktrittes stehen dem Besteller keinerlei
weitere Ansprüche zu.
11.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Thun BE. Es steht DMACK Tyres Schweiz frei, den
Schuldner an seinem Wohn- bzw. Firmensitz oder vor jedem anderen zuständigen
Gericht zu belangen.
12. Anerkennung
der Verkaufs- und Lieferbedingungen
Alle Lieferungen
erfolgen ausschliesslich aufgrund unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie
den hier vermerkten Bedingungen, welche durch die Auftragserteilung
ausdrücklich als anerkannt gelten. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen
unserer schriftlichen Bestätigung.
Dieses Dokument
ersetzt alle früheren Ausgaben.
Januar 2018
Team- DMACK Tyres Schweiz